Allgemeinen Geschäftsbdingungen

1. Gegenstand des Betreuungsvertrages ist die entgeltliche Unterbringung des Hundes in dem Hundertpfoten Hotel über einen vereinbarten Zeitraum. Ausserdem muss für jeden einzelnen Aufenthalt erneut ein Buchungsformular ausgefüllt werden. Mit dem Unterschreiben des Buchungsformulars wird der vereinbarte Zeitraum verbindlich reserviert.

Die Unterbringung des Hundes erfolgt auf dem Gelände des Hundertpfoten Hotels in Dithmarschen. Das Hundehotel verfügt  – insbesondere für die nächtliche Unterbringung – über verschiedene Zimmer und ein umzäuntes Außengelände. Die Betreuung der Tiere erfolgt in der Regel in Gruppenhaltung und mit ‚Familienanschluss‘.

Mit Abschluss des Betreuungsvertrages erklärt der Hundehalter, dass er Gelegenheit hatte die örtlichen Gegebenheiten des Hundehotels, sowie die dort praktizierte Haltungsform kennenzulernen. Er ist mit diesen ausdrücklich einverstanden und stimmt einem etwaig erhöhten Risiko der Haltungsform „Gruppenhaltung“ im Vergleich zur „Einzelhaltung“ ein.

Aufgenommen werden allein Hunde, die Grundimmunisiert sind. Der Nachweis ist über den aktuellen Impfausweis zu führen. Der Hundehalter versichert bei Übergabe des Tieres ferner, dass das Tier fortlaufend und regelmäßig gegen Endo- und Ektoparasiten (Würmer, Giardien, Zecken, Flöhe, etc.) behandelt wird.

Bei jeder Abgabe des Hundes wird nach den genauen Angaben des Hundehalters in einem Verpflegungsprotokoll die individuelle Versorgung (Zeiten der Fütterung, Mengenangaben und evtl. Medikation) seines Tieres für den vereinbarten Zeitraum erneut sorgfältig notiert.

2. Grundlage ist das aktuelle Preis-, und Leistungsverzeichnis.

3. Sollte der Hund nach Ablauf des Unterbringungszeitraum, ohne ergänzende Vereinbarung, nicht fristgerecht abgeholt werden, fällt für jeden weiteren Tag ein Pauschalbetrag (inkl. Futter) von 36,00 Euro an. Weiterer Schadensersatz bleibt vorbehalten. Sollte der Hund auch 14 Tage nach dem vereinbarten Abholungstermin nicht abgeholt worden sein, geht Hundertpfoten Hotel davon aus, dass der Halter Eigentum/Besitz an dem Tier aufgegeben hat und behält sich vor, das Tier weiter zu vermitteln. Die dort entstehenden Kosten sind von dem Halter zu tragen. Hierfür werden dem behandelnden Tierarzt die zur Rechnungslegung erforderlichen personenbezogenen Daten des Hundehalters übermittelt. Für den Fall der Erkrankung/Verletzung des Tieres wird der Hundehalter oder ein benannter Stellvertreter informiert.

4. Sollte der Hund während der Unterbringungszeit verletzt werden oder erkranken, so ist das Hundehotel berechtigt und verpflichtet, das Tier einem Tierarzt vorzustellen und diejenige Behandlung auf Kosten des Hundehalters zu veranlassen, welche aus Sicht eines verständigen Durchschnittshundehalters veranlasst werden würde. Für den Fall der Erkrankung/Verletzung des Tieres wird der Hundehalter oder ein benannter Stellvertreter informiert. Soweit möglich erfolgt die Vorstellung des Tieres bei dem mitgeteilten Tierarzt, soweit dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, ist das Hundehotel berechtigt, den Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen.

5. Die Tierhaltereigenschaft des Eigentümers des Tieres nach § 833 BGB bleibt während der Unterbringungszeit unberührt. Während des Aufenthaltes im Hundehotel ist diese Tieraufseher im Sinne des § 834 BGB. Aufgenommen werden allein Tiere mit gültiger Tierhalterhaftpflichtversicherung.

6. Hundertpfoten Hotel versichert sorgfältige und artgerechte Unterbringung des Tieres während des Betreuungszeitraumes. Dies unter Berücksichtigung der mitgeteilten Vorlieben/Untugenden des Tieres. Der Hundehalter ist sich der Tatsache bewusst, dass die Unterbringung von mehreren Hunden stets im Hinblick auf die tierische Gefahr auch Gefahr geneigt ist und veranlasst die Unterbringung daher auf eigene Gefahr.

Insbesondere kann es in der Gruppenhaltung und artgerechten Raufspielen zu Auseinandersetzungen von Hunden und so auch zu Verletzungen der Tiere kommen, die unter Umständen der tierärztlichen Versorgung bedürfen. Solche Verletzungen sind Ausdruck der tierischen Gefahr und der artgerechten Auslastungsform Gruppenhaltung.

Das Hundehotel wird von einer Haftung für Schäden im Rahmen des gesetzlich zulässigen freigestellt. Dies also mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ein etwaiger Schaden wird begrenzt auf einen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

7. Die Hundehalter werden darauf hingewiesen, dass eine gebrauchstaugliche, nicht jedoch über Gebühr werthaltige Ausrüstung der Tiere erfolgen sollte. Eine Haftung für mitgegebene Gegenstände (Halsbänder, Mäntel, Leinen, Steuermarken, etc.) wird nicht übernommen.

8. Das Hundehotel behält sich das Recht vor, die Unterbringung des Tieres außerordentlich zu beenden, soweit das Tier nicht mitgeteilte Untugenden offenbart oder in einer Weise erkrankt, dass die Unterbringung nicht tierschutzgerecht weiter erfolgen kann. Gleiches gilt für eine während des Unterbringungszeitraums auftretende Läufigkeit von Hündinnen, soweit keine Gelegenheit zur separaten Haltung im Hinblick auf die aktuelle Auslastung besteht. Für die vorgenannten Fälle benennt der Hundehalter gegenüber des Hundehotel’s eine aufnahmebereite Person/Stelle. Sollte diese nicht erreicht werden können oder eine solche nicht benannt werden, ist das Hundehotel für die vorgenannten Sachverhalte berechtigt, das Tier bis zum Ablauf des vereinbarten Pensionszeitraumes anderweitig entgeltlich unterzubringen. Etwaige Differenzkosten trägt der Hundehalter.

9. Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass von seinem Hund während des Aufenthaltes Fotografien gefertigt werden, welche schließlich zu werblichen Zwecken des Hundehotel’s eingesetzt werden.

10. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.